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Das Ehegesetz Teil 1 |
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Regeln einer Ehe
1.
Die Frau ist dem Manne untertan.
Denn das war schon immer so und soll daher auch so bleiben.
Schließlich sind Frauen dümmer als Männer und daher bestens für verantwortungslose
Arbeiten im Haushalt und insbesondere in der
Küche prädestiniert. Das Essen muss allerdings schmecken,
denn daran erkennt man die Güte einer Frau.
Aus diesem Punkt ergibt sich automatisch Punkt
2.
Die Frau versorgt den Haushalt während der Mann hart arbeiten geht,
um Frau und
Kinder zu versorgen, wobei es vorrangig um die
Versorgung der Kinder geht, die aber der Frau zugeteilt sind,
was eine Mitversorgung derselben unumgänglich macht.
3.
Die Frau hat dem Manne am Abend alle Gefälligkeiten zu erweisen,
die sich der Mann ausbedingt. Schließlich konnte
sie den Tag in
Muße verbringen. Das bisschen Haushalt zählt ja nicht, der Umgang
mit den Kindern sowie das Kochen des Essens fällt ohnehin in die
Sparte "Hobby und Freizeitvergnügen".
4.
Der Zeitpunkt der Ausübung der ehelichen Pflichten - richtet sich
ausschließlich nach der Laune
des Mannes, da die Frau ohnehin
immer bereit ist. |
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Auftreten in der Öffentlichkeit vor der Hochzeit
Vor der Hochzeit ist der Begriff "Liebe" oft anzuwenden.
Auch sollte man das Gerücht verbreiten, bei der bevorstehenden
Hochzeit handelte es sich um eine
"Liebeshochzeit".
Das macht sich immer gut, wenn auch niemand so
recht weiß, warum.
Hinweis:
Sollte die Braut zum Zeitpunkt der Hochzeit aufgrund baldiger
Niederkunft über das Aussehen einer prallen Leberwurst verfügen,
ist der Begriff "Liebesheirat" nicht unbedingt
empfehlenswert.
Der künftige Ehepartner ist vor der Hochzeit des öfteren "verliebt"
anzusehen. Nach der Eheschließung ist diese Mühe nicht mehr
erforderlich und verstößt außerdem gegen die guten Sitten.
Turteleien sowie der
Austausch von Zärtlichkeiten sind in der
Öffentlichkeit zu unterlassen, da moralisch gefestigte Mitbürger Sympathiebekundungen zweier Menschen als Todsünde zu
betrachten haben.
In der Verlobungsperiode haben beide Partner in getrennten Betten
zu nächtigen.
Dies entspricht den
moralischen Grundbegriffen und bereitet zudem
auf die Zeit nach der Hochzeit vor.
Am Polterabend haben beide Eheleute den Unrat der
vorhergegangenen Feierlichkeit zu beseitigen. Vornehmlich wird hier
der weibliche Teil beschäftigt, was eine harmonische Einstimmung
auf die Zeit
nach der Hochzeit schafft. |
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Während der Hochzeit
1.
Während der Hochzeitszeremonie ist der Austausch von Blicken
zwischen den Brautleuten zu unterlassen und den Worten des
Geistlichen andächtig zu lauschen, wobei ein gottesfürchtiges
Nicken
alle 2 Minuten durchaus zu empfehlen ist.
2.
Die Brautleute haben sich von den simulierten Tränen der
Hochzeitsgäste, die aus Gründen der moralischen Schicklichkeit
derselben vergossen werden, stark beeindrucken zu lassen.
3.
Die Worte, die es gegen Ende der Zeremonie nachzusprechen gilt,
sind von beiden Eheleuten tunlichst zu behalten, da sich mehrmalige
Bitten um Wiederholung nur selten positiv auswirken.
4.
Die finale Frage nach der lauteren Absicht des Zusammenbleibens
in guten wie in
schlechten Tagen ist nicht wahrheitsgemäß, sondern
mit "Ja" zu beantworten.
Hinweis:
Das Kreuzen der Finger hinter dem Rücken oder das Beantworten
der Frage mit "'Mal schauen" zeugt zwar von Ehrlichkeit, wird von den
Hochzeitsgästen jedoch zumeist nicht so gern gesehen.
5.
Das
Küssen der Braut ist dem Bräutigam zu überlassen.
Hierbei sollte man jedoch darauf achten, dass die Kusszeit zwei
Sekunden nicht überschreitet. Das genügt, um echte Zuneigung zu signalisieren,
und allein das zählt. Bei längeren Küssen könnten die Hochzeitsgäste den
Verdacht hegen, dass die Brautleute etwas füreinander übrig hätten, was
nun
wirklich sehr unangenehm wäre. |
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Nach der Hochzeit
Nach der Hochzeit ist den Gästen unverzüglich Zugang zu Gratisessen
und Freibier zu gewähren. Der durch lästige Hochzeitszeremonien
verursachte Aufschub muss schließlich
kompensiert werden.
Die Schar der Hochzeitsgäste kann hier in zwei Kategorien unterteilt
werden: Leute, die allein wegen der obligatorischen Fress- und
Sauforgie bei der Hochzeit erscheinen und Leute, die aus reiner
Sympathie mit dem Brautpaar an den Festlichkeiten teilnehmen.
Die Größe letzterer Personengruppe geht erfahrungsgemäß
gegen
Null. Nach der Hochzeit müssen sich die Brautleute nicht mehr
küssen und können unverzüglich mit dem Fremdgehen beginnen.
Braut und Bräutigam beginnen nun, im Freundeskreis über den
Partner zu lästern. Dies geschieht, damit nicht der Eindruck entsteht,
Opfer einer glücklichen Ehe geworden zu sein. Solche Leute werden
gewöhnlich von der Gesellschaft gemieden.
Die Braut kann ihre Diät nun beenden. Denn mit der Hochzeit sind
die Tage vorbei, an denen man auf Männer einen guten Eindruck machen
musste. Die Figur darf nun unförmig werden, da der Gatte natürlich
keinen Wert auf Attraktivität legt, wenn er mit dem gültigen
Scheidungsrecht vertraut ist.
Ehestreitigkeiten enden grundsätzlich
beim Klingeln eines Besuchers an der Haustür und werden automatisch
in eine dauerhafte harmonische Beziehung umgewandelt, die erst mit
dem Abschied des Besuchers wieder zur Katastrophe wird. |
