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Humor ist, wenn man trotzdem lacht ...


Das Ehegesetz

Teil 1

Regeln einer Ehe

1.

Die Frau ist dem Manne untertan.

Denn das war schon immer so und soll daher auch so bleiben.

Schließlich sind Frauen dümmer als Männer und daher bestens für verantwortungslose Arbeiten im Haushalt und insbesondere in der

Küche prädestiniert. Das Essen muss allerdings schmecken,

denn daran erkennt man die Güte einer Frau.

Aus diesem Punkt ergibt sich automatisch Punkt

2.

Die Frau versorgt den Haushalt während der Mann hart arbeiten geht,

um Frau und Kinder zu versorgen, wobei es vorrangig um die

Versorgung der Kinder geht, die aber der Frau zugeteilt sind,

was eine Mitversorgung derselben unumgänglich macht.

3.

Die Frau hat dem Manne am Abend alle Gefälligkeiten zu erweisen,

die sich der Mann ausbedingt. Schließlich konnte sie den Tag in

Muße verbringen. Das bisschen Haushalt zählt ja nicht, der Umgang

mit den Kindern sowie das Kochen des Essens fällt ohnehin in die

Sparte "Hobby und Freizeitvergnügen".

4.

Der Zeitpunkt der Ausübung der ehelichen Pflichten - richtet sich

ausschließlich nach der Laune des Mannes, da die Frau ohnehin

immer bereit ist.

 

Auftreten in der Öffentlichkeit vor der Hochzeit

Vor der Hochzeit ist der Begriff "Liebe" oft anzuwenden.

Auch sollte man das Gerücht verbreiten, bei der bevorstehenden

Hochzeit handelte es sich um eine "Liebeshochzeit".

Das macht sich immer gut, wenn auch niemand so

recht weiß, warum.

Hinweis:

Sollte die Braut zum Zeitpunkt der Hochzeit aufgrund baldiger

Niederkunft über das Aussehen einer prallen Leberwurst verfügen,

ist der Begriff "Liebesheirat" nicht unbedingt empfehlenswert.

Der künftige Ehepartner ist vor der Hochzeit des öfteren "verliebt"

anzusehen. Nach der Eheschließung ist diese Mühe nicht mehr

erforderlich und verstößt außerdem gegen die guten Sitten.

Turteleien sowie der Austausch von Zärtlichkeiten sind in der

Öffentlichkeit zu unterlassen, da moralisch gefestigte Mitbürger Sympathiebekundungen zweier Menschen als Todsünde zu

betrachten haben.

In der Verlobungsperiode haben beide Partner in getrennten Betten

zu nächtigen.

Dies entspricht den moralischen Grundbegriffen und bereitet zudem

auf die Zeit nach der Hochzeit vor.

Am Polterabend haben beide Eheleute den Unrat der

vorhergegangenen Feierlichkeit zu beseitigen. Vornehmlich wird hier

der weibliche Teil beschäftigt, was eine harmonische Einstimmung

auf die Zeit nach der Hochzeit schafft.

 

Während der Hochzeit

1.

Während der Hochzeitszeremonie ist der Austausch von Blicken

zwischen den Brautleuten zu unterlassen und den Worten des

Geistlichen andächtig zu lauschen, wobei ein gottesfürchtiges Nicken

alle 2 Minuten durchaus zu empfehlen ist.

2.

Die Brautleute haben sich von den simulierten Tränen der

Hochzeitsgäste, die aus Gründen der moralischen Schicklichkeit

derselben vergossen werden, stark beeindrucken zu lassen.

3.

Die Worte, die es gegen Ende der Zeremonie nachzusprechen gilt,

sind von beiden Eheleuten tunlichst zu behalten, da sich mehrmalige

Bitten um Wiederholung nur selten positiv auswirken.

4.

Die finale Frage nach der lauteren Absicht des Zusammenbleibens

in guten wie in schlechten Tagen ist nicht wahrheitsgemäß, sondern

mit "Ja" zu beantworten.

Hinweis:

Das Kreuzen der Finger hinter dem Rücken oder das Beantworten

der Frage mit "'Mal schauen" zeugt zwar von Ehrlichkeit, wird von den

Hochzeitsgästen jedoch zumeist nicht so gern gesehen.

5.

Das Küssen der Braut ist dem Bräutigam zu überlassen.

Hierbei sollte man jedoch darauf achten, dass die Kusszeit zwei

Sekunden nicht überschreitet. Das genügt, um echte Zuneigung zu signalisieren,

und allein das zählt. Bei längeren Küssen könnten die Hochzeitsgäste den

Verdacht hegen, dass die Brautleute etwas füreinander übrig hätten, was nun

wirklich sehr unangenehm wäre.

 

Nach der Hochzeit

Nach der Hochzeit ist den Gästen unverzüglich Zugang zu Gratisessen

und Freibier zu gewähren. Der durch lästige Hochzeitszeremonien

verursachte Aufschub muss schließlich kompensiert werden.

Die Schar der Hochzeitsgäste kann hier in zwei Kategorien unterteilt

werden: Leute, die allein wegen der obligatorischen Fress- und

Sauforgie bei der Hochzeit erscheinen und Leute, die aus reiner

Sympathie mit dem Brautpaar an den Festlichkeiten teilnehmen.

Die Größe letzterer Personengruppe geht erfahrungsgemäß gegen

Null. Nach der Hochzeit müssen sich die Brautleute nicht mehr

küssen und können unverzüglich mit dem Fremdgehen beginnen.

Braut und Bräutigam beginnen nun, im Freundeskreis über den

Partner zu lästern. Dies geschieht, damit nicht der Eindruck entsteht,

Opfer einer glücklichen Ehe geworden zu sein. Solche Leute werden

gewöhnlich von der Gesellschaft gemieden.

Die Braut kann ihre Diät nun beenden. Denn mit der Hochzeit sind

die Tage vorbei, an denen man auf Männer einen guten Eindruck machen

musste. Die Figur darf nun unförmig werden, da der Gatte natürlich

keinen Wert auf Attraktivität legt, wenn er mit dem gültigen

Scheidungsrecht vertraut ist. Ehestreitigkeiten enden grundsätzlich

beim Klingeln eines Besuchers an der Haustür und werden automatisch

in eine dauerhafte harmonische Beziehung umgewandelt, die erst mit

dem Abschied des Besuchers wieder zur Katastrophe wird.


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